Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil
vom 12.05.1998 entschieden, dass man durch die Ausbringung eines
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hat. Dies kann - so das Landgericht - nur dadurch verhindert
werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
Obwohl es in Österreich noch kein derartiges Urteil
gibt, ist dies - bedingt durch die Ähnlichkeit der Rechtslage -
in Zukunft nicht auszuschließen.
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